Diese lustige Anfrage und die dazugehörige Antwort wurde mir in einem Mail übermittelt.
BRIEF an die Wiener Verkehrsbetriebe von einem Fahrgast. Nun
soll noch mal jemand sagen, die Wiener Linien hätten keinen Humor...
BRIEF an die Wiener Verkehrsbetriebe von einem Fahrgast. Nun
soll noch mal jemand sagen, die Wiener Linien hätten keinen Humor...
Sehr geehrte Damen und
Herren!
Ich möchte mit meinem
Pferd einen Ausflug in den Prater machen und müsste dazu die U1 benutzen. Bitte
teilen Sie mir mit, welchen Fahrschein ich für das Pferd lösen muss und ob es
während der Fahrt einen Maulkorbbenötigt.
Mit freundlichen Grüßen
I. J.-P.
ANTWORT
Sehr geehrte Frau J.-P.,
zuerst möchten wir Sie
mit der in unseren Beförderungsbedingungen enthaltenen Regelung für die
Beförderung von Tieren vertraut machen, die da lautet:
"Der Fahrgast ist
berechtigt, kleine lebende Tiere, sofern es nicht gefährliche Tiere sind,
unentgeltlich in die Anlagen und Beförderungsmittel mitzunehmen, wenn diese
Tiere in Behältnissen untergebracht sind.
Diese Behältnisse müssen
so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie
Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln
ausgeschlossen sind".
Leider gehen aus Ihre
e-mail keine detaillierten Informationen zu Ihrem Pferd hervor, wir erlauben
uns daher, einige Möglichkeiten aufzulisten.
Wenn es sich um ein
großes Pferd (z.B. Lippizaner, Haflinger, Mustang, Flusspferd usw.) handelt ist
eine Beförderung nicht zulässig.
Handelt es sich um ein
neugeborenes Shetland-Pony oder Isländer und passt jenes in ein Behältnis, z.B.
Reisetasche, ist eine Beförderung grundsätzlich möglich.
Ein Maulkorb muss nicht
angelegt werden, beachten Sie jedoch die Bestimmungen des neuen
Tiertransport-Gesetzes.
Seepferdchen können -
ebenfalls ohne Maulkorbpflicht - mitgenommen werden, das Aquarium muss jedoch
aus bruchsicherem Glas (Panzerglas) bestehen.
Die Mitnahme von Schaukelpferden
ist erlaubt, wenn sie leicht tragbar sind, und so abgestellt werden, dass keine
Gefährdung zu erwarten ist.
Für Steckenpferde im
physischen Sinn gilt ebenfalls o.a. Regelung, sonstige Steckenpferde können Sie
in unbegrenzter Anzahl im Geiste mitführen.
In allen Fällen erfolgt
die Beförderung kostenlos!
Wir hoffen, Ihnen
hiermit gedient zu haben, wünschen Ihnen noch eine angenehme Reise und
verbleiben
mit freundlichen Grüßen
W. M.
Kommunikation
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR)
Management für Wien, Niederösterreich und Burgenland